Grafik zur Online-Terminvergabe

 

DAS ONLINE-ZUGANGSGESETZ

 

Bis Ende 2022 müssen die wichtigsten Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online verfügbar gemacht werden. Das bedeutet, eine Antragstellung muss über das Internet digital möglich und über Portale erreichbar sein.


Diverse solcher Verwaltungsportale werden zudem in einem „Portalverbund“ auf Bundes- und Landesebene verknüpft. Ein niedersächsisches Servicekonto sorgt zusätzlich für die nötige sichere Identifikation der Antragstellerinnen und Antragsteller. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können künftig die von ihnen gewünschte Dienstleistung und die dazugehörigen bereitgestellten Informationen und Formulare direkt, schnell und einfach online aufrufen und anschließend sicher online abwickeln.


Bei vielen unserer Leistungen bieten wie wir dir auch an, dass du direkt online bezahlen kannst, mit Paypal, Giropay, Kreditkarte oder Paydirekt. Dieses ist ein wichtiger Schritt für die Stadt Oldenburg, nutzerorientiert und modern in allen Lebenslagen in die digitale Zukunft zu gehen.
 

Was kann ich schon jetzt online erledigen? 

 

Abfall & Entsorgung 

 

Bau, Vermietung & Verpachtung 

 

Kasse und Finanzen 

 

Gesundheitsamt 

 

Meldewesen & Fundsachen 

 

Soziales & Bildung 

 

Standesamt 

 

Verkehr & Grünflächen 


Die Stadt Oldenburg arbeitet in 2021 mit Hochdruck daran, weitere Online Services bereitzustellen! Mit einem integrierten Niedersächsischen Servicekonto wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Anträge eigenständig zu verwalten. Alle Online Dienstleistungen findest du hier.


Welche Services werden zukünftig online angeboten? 


Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist eine große gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Eine gesamte Übersicht über die Leistungen, Zuständigkeiten und auch Informationen vom Bund zum OZG findest du unter: www.onlinezugangsgesetz.de. Alle Dienstleistungsangebote der Stadt werden soweit wie möglich bis Ende 2022 online angeboten.

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