Wieder- und Weiterverwendung auf Wertstoffhöfen ermöglichen

ID: 123
Erstellt von Wolf am 17.09.2021 um 11:41 Uhr

An den Wertstoffhöfen der AWB werden neben Wertstoffen, die ausschließlich recycelt werden können, auch viele Gegenstände ohne Defekte oder nur mit geringen Defekten abgegeben, da sie von den Eigentümern nicht mehr benötigt werden oder eine Reparatur als zu aufwändig angesehen wird – zum Beispiel Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Metallgegenstände und Holz.

Diese Gegenstände und Stoffe könnten von interessierten Personen mit geringem Aufwand entweder instandgesetzt werden oder weiterverarbeitet werden (Upcycling). Eine Wieder- und Weiterverwendung von Gegenständen sollte gegenüber einem Recycling bzw. einer Neuproduktion bevorzugt werden. Derzeit ist es jedoch nicht möglich, auf den Wertstoffhöfen Gegenstände mitzunehmen. Die Verschenkemärkte nehmen viele Sachen nicht an, insbesondere welche mit kleinen Defekten.

Ich schlage daher vor, dass die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Privatpersonen zukünftig elektrische und elektronische Geräte (oder Teile davon), Metall, Möbel sowie Holz von den Wertstoffhöfen mitnehmen können, um diese im privaten Umfeld zu nutzen bzw. weiterverarbeiten zu können. Diese Rahmenbedingungen sollten dabei berücksichtigen:
- Verhindern, dass Wertstoffe (insb. Metall) ausschließlich zur Weiterveräußerung abgeholt werden. Dies könnte durch geringe Gebühren erreicht werden oder durch Obergrenzen, wie viel eine Person mitnehmen darf.
- Verhindern, dass Gegenstände bei der Anlieferung zerstört werden.
- Verhindern, dass gefährliche/giftige Gegenstände (z. B. mit aufgebrachten Gefahrenstoffen) mitgenommen werden.
- Klärung von Haftungsfragen bzw. Verhinderung gefährlicher Situationen bei der Abholung (so sollte z. B. niemand die Container für Schrott betreten dürfen).

Hierdurch kann sowohl ein positiver Beitrag für die Schonung natürlicher Ressourcen wie auch für die CO2-Reduktion durch wegfallende Recycling- und Produktionsprozesse erreicht werden.

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